Beratung und Unterstützung (B&U) ist ein Angebot für Schüler:innen mit einer Behinderung, die in einer Volksschule oder Sonderschule lernen.
Schüler:innen mit einer Behinderung können an Sonderschulen oder an den Volksschulen im Wohnquartier unterrichtet werden.
B&U des KPTF ist ein Angebot für Schüler:innen mit einer Sehbehinderung oder einer Körperbehinderung, die in einer Volksschule im Wohnquartier lernen. Das Ziel ist es, ihnen zu helfen, am Unterricht und an allen schulischen Aktivitäten teilzunehmen.
B&U wird von speziell ausgebildeten Personen angeboten. Die besonderen Voraussetzungen der Schüler:innen bestimmen, ob eine regelmässige Unterstützung oder eine Beratung nach Bedarf stattfindet.
Um dem Unterricht in der öffentlichen Schule folgen zu können, brauchen Schüler:innen mit Körper- und Sehbehinderungen angepasste Bedingungen.
Wir achten zum Beispiel darauf, dass:
Das Angebot B&U richtet sich nicht nur an die Schüler:innen, sondern gilt auch für Lehrpersonen, Eltern und weitere Fach- oder Bezugspersonen. Eine gute Zusammenarbeit ist wichtig für die optimale Entwicklung der betroffenen Schüler:innen.
Das Angebot Beratung und Unterstützung kann von allen Schüler:innen genutzt werden, die eine Sehbehinderung, Körperbehinderung oder Mehrfachbehinderung haben und die Volksschulen der Kantone BL und BS besuchen. Für Schüler:innen in Privat- und Sonderschulen besteht die Möglichkeit einer Abklärung, in Sonderschulen kann auch Beratung angeboten werden.
Das Angebot kann von der Einschulung in den Kindergarten bis zum Austritt aus der Volksschule genutzt werden. Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, kann das Kind zu einer Abklärung des Bedarfes angemeldet werden.
Für eine Abklärung des Bedarfes werden folgende Dokumente benötigt:
Die vollständigen Anmeldeunterlagen senden Sie direkt ans KPTF. Bei Fragen zur Anmeldung können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen:
Tel. +41 61 552 27 27
Den Eltern entstehen durch die Nutzung des Angebotes Beratung und Unterstützung keine Kosten.
Das Angebot Beratung und Unterstützung wird für Schüler:innen der Volksschule durch die Kantone finanziert. Dabei gelten je nach Kanton unterschiedliche Bedingungen.
Für Schüler:innen von Privatschulen wird eine Abklärung durch die Kantone finanziert. Wenn im Anschluss an die Abklärung Beratung gewünscht wird, so müssen die Schulträger diese beim KPTF einkaufen.
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