
Beratung und Unterstützung
Beratung und Unterstützung (B&U) ist ein Angebot für Schüler:innen mit einer Behinderung, die in einer Volksschule oder Sonderschule lernen.
Angebot
Schüler:innen mit einer Behinderung können an Sonderschulen oder an den Volksschulen im Wohnquartier unterrichtet werden.
B&U des KPTF ist ein Angebot für Schüler:innen mit einer Sehbehinderung oder einer Körperbehinderung, die in der Volksschule im Wohnquartier lernen. Ziel ist, ihnen zu helfen, am Unterricht und an allen schulischen Aktivitäten teilzunehmen.
B&U wird von speziell ausgebildeten Personen angeboten. Die besonderen Voraussetzungen der Schüler:innen bestimmen, ob eine regelmässige Unterstützung oder eine Beratung nach Bedarf stattfindet.
Um dem Unterricht in der öffentlichen Schule folgen zu können, brauchen Schüler:innen mit Körper- und Sehbehinderungen angepasste Bedingungen.


Wir achten zum Beispiel darauf, dass:
- die Schüler:innen sich sicher im Schulhaus bewegen können.
- der Arbeitsplatz gut eingerichtet ist.
- mit angepassten Lehrmitteln und Materialien gearbeitet werden kann.
- in der Schule alle gut über die besonderen Bedürfnisse der Schüler:innen informiert sind.
- ein Nachteilsausgleich für Prüfungen festgelegt wird.
Beratung
Das Angebot B&U richtet sich nicht nur an die Schüler:innen, sondern gilt auch für Lehrpersonen, Eltern und weitere Fach- oder Bezugspersonen. Eine gute Zusammenarbeit ist wichtig für die optimale Entwicklung der betroffenen Schüler:innen.
Voraussetzungen und Anmeldung
Das Angebot Beratung und Unterstützung kann von allen Schüler:innen genutzt werden, die eine Sehbehinderung, Körperbehinderung oder Mehrfachbehinderung haben und die Volksschulen der Kantone BL und BS besuchen. Für Schüler:innen in Privat- und Sonderschulen besteht die Möglichkeit einer Abklärung, in Sonderschulen kann auch Beratung angeboten werden.
Voraussetzung für Beratung und Unterstützung
Das Angebot kann von der Einschulung in den Kindergarten bis zum Austritt aus der Volksschule genutzt werden. Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, kann das Kind zu einer Abklärung des Bedarfes angemeldet werden.
Sehbehinderung:
- Beeinträchtigungen des Sehens oder Blindheit infolge einer Sehbehinderung
- Beeinträchtigung des Sehens in Folge einer Wahrnehmungs- oder Verarbeitungsstörung von Seheindrücken (CVI)
- Sehschädigung im Zusammenhang mit Mehrfachbehinderung
Körperbehinderung:
- Beeinträchtigung der Motorik aufgrund von Funktionsstörungen des Muskel-, Gelenk- und Skelettsystems, des Zentralnervensystems, der inneren Organe oder des Stoffwechsels
- Körperbehinderung im Zusammenhang mit einer Mehrfachbehinderung
Anmeldung
Für eine Abklärung des Bedarfes werden folgende Dokumente benötigt:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- unterzeichnete Einverständniserklärung für den Kontakt zu Fachpersonen
- aktueller Augenarztbericht bei Sehbehinderung / aktueller Arztbericht bei Körperbehinderung
Die vollständigen Anmeldeunterlagen senden Sie direkt ans KPTF. Bei Fragen zur Anmeldung können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen:
Tel. +41 61 552 27 27
Aktueller Flyer über Sehschädigung vom SZBlind
Kosten
Den Eltern entstehen durch die Nutzung des Angebotes Beratung und Unterstützung keine Kosten.
Das Angebot Beratung und Unterstützung wird für Schüler:innen der Volksschule durch die Kantone finanziert. Dabei gelten je nach Kanton unterschiedliche Bedingungen.
Für Schüler:innen von Privatschulen wird eine Abklärung durch die Kantone finanziert. Wenn im Anschluss an die Abklärung Beratung gewünscht wird, so müssen die Schulträger diese beim KPTF einkaufen.
Kontakt
Kompetenzzentrum
Pädagogik | Therapie | Förderung
Baselstrasse 43
CH-4142 Münchenstein
Tel. +41 61 552 27 27
info@kptf.ch