Das Angebot Beratung und Unterstützung kann von allen Schüler:innen genutzt werden, die eine Sehbehinderung, Körperbehinderung oder Mehrfachbehinderung haben und die Volksschulen der Kantone BL und BS besuchen. Für Schüler:innen in Privat- und Sonderschulen besteht die Möglichkeit einer Abklärung, in Sonderschulen kann auch Beratung angeboten werden.
Das Angebot kann von der Einschulung in den Kindergarten bis zum Austritt aus der Volksschule genutzt werden. Wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, kann das Kind zu einer Abklärung des Bedarfes angemeldet werden.
Für eine Abklärung des Bedarfes werden folgende Dokumente benötigt:
Die vollständigen Anmeldeunterlagen senden Sie direkt ans KPTF. Bei Fragen zur Anmeldung können Sie gern Kontakt zu uns aufnehmen:
Tel. +41 61 552 27 27