Die Heilpädagogische Früherziehung am KPTF richtet sich an Kinder mit eine Sehschädigung und deren Familien.
Die Heilpädagogische Früherziehung für Kinder mit einer Sehschädigung richtet sich an Familien mit Kindern, welche von einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit sowie einer zusätzlichen Mehrfachbehinderung betroffen sind. Das Angebot kann ab Geburt bis zum Kindergarteneintritt in Anspruch genommen werden.
Das Angebot der Heilpädagogischen Früherziehung am KPTF umfasst:
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzt:innen und Fachpersonen bildet einen wichtigen Schwerpunkt der heilpädagogischen Arbeit, ebenso wie die fachübergreifende Förderplanung. Die Förderung findet in Zusammenarbeit mit den Eltern oder Bezugspersonen im häuslichen Setting oder am KPTF statt.
Kinder und deren Familien werden durch Kinderärzt:innen, Augenärzt:innen oder weitere Fachärzt:innen an das KPTF überwiesen. Anmeldungen könnnen auch durch weitere Fachpersonen getätigt werden. Ebenso können sich Eltern beim KPTF über das Angebot informieren.
Zur Erfassung der aktuellen Situation der Entwicklung und des Sehens des Kindes werden standardisierte Testungen durchgeführt und Beobachtungen mit dem Umgang der Fähigkeiten im Alltag gemacht.
Die Abklärungen werden zu den individuellen Fragestellungen und auf das Alter des Kindes angepasst.
Die familienorientierte Förderung ist ganzheitlich ausgerichtet und unterstützt in den Entwicklungsbereichen der Sprach-, Spiel-, kognitiven und psychosozialen Entwicklung sowie in der Grob- und Feinmotorik. Spezifisch auf die Sehschädigung ausgerichtet, umfasst sie zusätzlich:
Die Heilpädagogische Früherziehung arbeitet familienorientiert und setzt an den aktuellen Bedürfnissen der Familie an. Wir legen Wert auf eine Erziehungspartnerschaft, in der gemeinsam die Schwerpunkte der Unterstützung festgelegt werden.
Beratung und Begleitung der Eltern und Bezugspersonen
Das Angebot der Heilpädagogischen Früherziehung für Kinder mit einer Sehschädigung und/oder Mehrfachbehinderung und Blindheit steht allen Kindern mit diesen Beeinträchtigungen zur Verfügung, die im Kanton Basel-Landschaft oder Basel-Stadt wohnen.
Das Angebot kann von der Geburt bis zum Kindergarteneintritt genutzt werden, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
Für eine Kontaktaufnahme benötigt das KPTF einen ärztlichen Bericht oder eine Zuweisung durch eine Fachperson.
Für eine Abklärung des Bedarfes werden folgende Dokumente benötigt:
Bei Fragen können Sie sich direkt an uns wenden.
Den Eltern entstehen durch das Angebot der Heilpädagogischen Früherziehung keine Kosten.
Den Eltern entstehen durch das Angebot der Heilpädagogischen Früherziehung keine Kosten. Nach einer Low-Vision-spezifischen Abklärung kann die Förderung durch das KPTF beim Kanton beantragt werden. Die Kostengutsprache erfolgt durch den Kanton – anschliessend kann die Heilpädagogische Früherziehung beginnen.
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