Den Eltern entstehen durch das Angebot der Heilpädagogischen Früherziehung keine Kosten.
Den Eltern entstehen durch das Angebot der Heilpädagogischen Früherziehung keine Kosten. Nach einer Low-Vision-spezifischen Abklärung kann die Förderung durch das KPTF beim Kanton beantragt werden. Die Kostengutsprache erfolgt durch den Kanton – anschliessend kann die Heilpädagogische Früherziehung beginnen.