Aufgaben des Schulrates Der Schulrat ist für richtungsweisende Fragen an seiner Schule zuständig und hat folgende Aufgaben:

  • Er ist dafür besorgt, dass die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können.
  • Er nimmt eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten ein und kann diese hierfür zu Gesprächen aufbieten
  • Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung in schülerinnen- und schülerbezogenen Angelegenheiten, ausser bei Schulausschlüssen.
  • Er beurteilt, vertreten durch die Präsidentin oder den Präsidenten, gemeinsam mit der vorgesetzten Stelle der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die Rektorin oder den Rektor.
  • Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.

Mitglieder

  • Christine Menz (Präsidentin)
  • NN (Vizepräsident:in)
  • Regula Kunz
  • Sonja Horber Dörig
  • Juliana Weber-Killer
  • Caroline Mall
  • Christian Weiss
  • Patrick Borer