Schulrat
Aufgaben des Schulrates Der Schulrat ist für richtungsweisende Fragen an seiner Schule zuständig und hat folgende Aufgaben:
- Er ist dafür besorgt, dass die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können.
- Er nimmt eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten ein und kann diese hierfür zu Gesprächen aufbieten
- Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung in schülerinnen- und schülerbezogenen Angelegenheiten, ausser bei Schulausschlüssen.
- Er beurteilt, vertreten durch die Präsidentin oder den Präsidenten, gemeinsam mit der vorgesetzten Stelle der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion die Rektorin oder den Rektor.
- Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.
Mitglieder
- Christine Menz (Präsidentin)
- NN (Vizepräsident:in)
- Regula Kunz
- Sonja Horber Dörig
- Juliana Weber-Killer
- Caroline Mall
- Christian Weiss
- Patrick Borer